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payguard

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung des Dienstes Payguard der Mailing Intelligence AG, Flurstrasse 33, CH-8302 Kloten («Anbieterin»). Der Dienst richtet sich an Unternehmen, Immobilienverwaltungen sowie private Vermieterinnen und Vermieter im Zusammenhang mit der Vermietung von Liegenschaften («Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2. Leistung

Payguard gleicht die vom Kunden lokal erfassten Mieterbestände über ein datenschutzwahrendes Verfahren mit amtlichen Publikationen ab und zeigt Übereinstimmungen samt der zugehörigen amtlichen Publikation an. Auf Wunsch werden verifizierte Verwalter-Adressen per E-Mail benachrichtigt. Die Mieterdaten des Kunden verbleiben dabei auf dessen Rechner; die Anbieterin erhält keine Kenntnis vom Bestand des Kunden (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung).

Der Umfang der angebundenen amtlichen Quellen ergibt sich aus der Anzeige «Datenbasis» in der Anwendung und kann erweitert werden.

3. Lizenz, Kontingent und Preise

Die Nutzung setzt einen gültigen Lizenzschlüssel voraus. Massgebend für die Abrechnung ist das lizenzierte Kontingent an überwachten Personen. Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisübersicht in der Anwendung (Bereich «Konditionen & Preise»); sie ist Bestandteil dieser Bedingungen. Preisänderungen gelten ab der folgenden Lizenzperiode. Eine Demo-Nutzung mit begrenztem Umfang ist kostenlos.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im Aktivierungsjahr wird tagesgenau pro rata bis zum 31. Dezember abgerechnet.

Der Kunde darf sein Kontingent jederzeit überschreiten; die Überwachung läuft ohne Unterbruch weiter. Massgebend für die Abrechnung ist der Höchststand gleichzeitig aktiver Personen der Abrechnungsperiode. Überschreitungen werden mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet: rückwirkend für das laufende Jahr und regulär für das Folgejahr. Korrekturen und Löschungen im Bestand sind jederzeit kostenfrei.

Das Kontingent bemisst sich an der Gesamtzahl der innerhalb der Lizenzperiode überwachten Personen. Die systematische Umgehung der Bemessung — etwa durch wiederholtes Löschen des lokalen Bestands und Aufteilen der überwachten Personen auf wechselnde Teilbestände — ist untersagt und berechtigt Payguard zur Nachverrechnung des tatsächlichen Umfangs.

4. Laufzeit, Verlängerung, Zahlung

Die Lizenzperiode entspricht dem Kalenderjahr. Die Rechnung für die Folgeperiode wird im Voraus gestellt und ist innert 30 Tagen zahlbar. Die Lizenz für das Folgejahr wird erst mit Zahlungseingang wirksam; trifft die Zahlung nicht bis zum 31. Dezember ein, endet die Lizenz ohne weitere Erklärung per 31. Dezember. Eine Kündigung ist daneben jederzeit auf das Ende der laufenden Periode möglich. Die auf dem Rechner des Kunden gespeicherten Daten bleiben von einem Lizenzende unberührt. Der Kunde kann bei Bestellung wahlweise das Aktivierungsjahr (pro rata) und das Folgejahr zusammen bezahlen.

5. Pflichten des Kunden

6. Gewährleistung und Haftung

Payguard verarbeitet amtliche Quellen mit grösster Sorgfalt und nach bestem Bemühen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit der Datenbasis und der Zuordnung besteht nicht. Insbesondere begründet ein ausgebliebener, verspäteter oder fehlerhaft zugeordneter Treffer keine Haftung der Anbieterin; massgeblich bleiben allein die amtlichen Publikationsorgane. Payguard ist keine Bonitätsauskunft und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Die Haftung der Anbieterin ist gesamthaft auf den vom Kunden für die betroffene Lizenzperiode bezahlten Betrag beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie zwingendes Recht.

7. Verfügbarkeit und Änderungen

Die Anbieterin strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsfenster und Weiterentwicklungen des Dienstes bleiben vorbehalten. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn er den Dienst nach Inkrafttreten weiter nutzt.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen unberührt.