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Diese Vereinbarung ist Bestandteil der AGB und regelt die Bearbeitung von Personendaten durch die Mailing Intelligence AG («Auftragsbearbeiterin») im Auftrag des Kunden («Verantwortlicher») nach Art. 9 DSG.
Payguard ist so ausgestaltet, dass der Mieterbestand des Kunden die Systeme der Auftragsbearbeiterin nicht erreicht. Gegenstand der Auftragsbearbeitung sind deshalb ausschliesslich:
Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet diese Daten ausschliesslich zur Erbringung des Dienstes und gemäss den Weisungen des Kunden, wie sie sich aus den AGB und der Konfiguration in der Anwendung ergeben. Eine Bearbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt.
Zugriffsberechtigte Personen sind auf Vertraulichkeit verpflichtet. Der Kreis der Zugriffsberechtigten ist in Anhang 1 (TOM) bezeichnet.
Es gelten die Massnahmen gemäss Anhang 1. Die Auftragsbearbeiterin darf die Massnahmen weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Zugelassen sind die in Anhang 2 aufgeführten Subunternehmer. Beabsichtigte Änderungen werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt; er kann aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen.
Die Auftragsbearbeiterin unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen und meldet ihm Verletzungen der Datensicherheit, die Auftragsdaten betreffen, ohne unangemessene Verzögerung.
Bei Vertragsende werden die Auftragsdaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Das Zustellprotokoll wird höchstens so lange aufbewahrt, wie es dem Nachweis der Leistungserbringung dient.
Die Auftragsbearbeiterin weist die Einhaltung dieser Vereinbarung auf begründetes Verlangen durch geeignete Auskünfte nach.