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payguard

Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (AVV)

Stand: 9. August 2026

Diese Vereinbarung ist Bestandteil der AGB und regelt die Bearbeitung von Personendaten durch die Mailing Intelligence AG («Auftragsbearbeiterin») im Auftrag des Kunden («Verantwortlicher») nach Art. 9 DSG.

1. Gegenstand und Besonderheit von Payguard

Payguard ist so ausgestaltet, dass der Mieterbestand des Kunden die Systeme der Auftragsbearbeiterin nicht erreicht. Gegenstand der Auftragsbearbeitung sind deshalb ausschliesslich:

2. Weisungen und Zweckbindung

Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet diese Daten ausschliesslich zur Erbringung des Dienstes und gemäss den Weisungen des Kunden, wie sie sich aus den AGB und der Konfiguration in der Anwendung ergeben. Eine Bearbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt.

3. Vertraulichkeit

Zugriffsberechtigte Personen sind auf Vertraulichkeit verpflichtet. Der Kreis der Zugriffsberechtigten ist in Anhang 1 (TOM) bezeichnet.

4. Technische und organisatorische Massnahmen

Es gelten die Massnahmen gemäss Anhang 1. Die Auftragsbearbeiterin darf die Massnahmen weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

5. Subunternehmer

Zugelassen sind die in Anhang 2 aufgeführten Subunternehmer. Beabsichtigte Änderungen werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt; er kann aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen.

6. Unterstützung und Meldungen

Die Auftragsbearbeiterin unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen und meldet ihm Verletzungen der Datensicherheit, die Auftragsdaten betreffen, ohne unangemessene Verzögerung.

7. Löschung und Rückgabe

Bei Vertragsende werden die Auftragsdaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Das Zustellprotokoll wird höchstens so lange aufbewahrt, wie es dem Nachweis der Leistungserbringung dient.

8. Nachweis

Die Auftragsbearbeiterin weist die Einhaltung dieser Vereinbarung auf begründetes Verlangen durch geeignete Auskünfte nach.